Kurzbeschreibung
In Fällen, in denen ein Stellenbewerber im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen sensiblen Daten in Kontakt kommt, empfiehlt sich eine ausdrückliche Vereinbarung zur Verschwiegenheit.
Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Ausgangssituation
In Fällen, in denen ein Stellenbewerber im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen sensiblen Daten in Kontakt kommt, empfiehlt sich eine ausdrückliche Vereinbarung zur Verschwiegenheit.
Rechtlicher Hintergrund
Grundsätzlich beginnt die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers mit Abschluss des Arbeitsvertrags. Sie ergibt sich aus der Treuepflicht eines Arbeitnehmers und besteht auch, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Entsteht dem Arbeitgeber aufgrund der unbefugten Weitergabe durch den Arbeitnehmer ein Schaden, kann er hierfür Schadensersatz verlangen. Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, wird sie mit dem Verstoß fällig.
Werden einem Bewerber bereits im Rahmen der Vorstellungsverhandlungen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bekannt gemacht, kann sich ebenfalls eine Schadenersatzverpflichtung ergeben, wenn der Bewerber nach erfolgloser Bewerbung die Geheimnisse Dritten offenbart. Insbesondere in den Fällen, in denen Bewerber notwendigerweise mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen sensiblen Daten in Kontakt kommen, empfiehlt sich die ausdrückliche Vereinbarung zur Verschwiegenheit.
Sonstige Hinweise
Zur Sicherung der Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht sollte eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung aufgenommen werden. Der Vorteil einer Vertragsstrafe liegt darin, dass im Fall eines Verstoßes kein Nachweis über den tatsächlichen Schadenseintritt sowie die Schadenshöhe geführt werden muss. Um sich dennoch die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorzubehalten, empfiehlt sich ein entsprechender Zusatz.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Formularverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf den Vertragspartner insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Vertragspartners abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Gerichte. Sofern einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt wurden, sollte dies optisch deutlich gemacht und dokumentiert werden.
Verschwiegenheitsverpflichtung
Sollte zwischen
dem Unternehmen ................................... |
[Unternehmen] |
und Herrn/Frau ................................... |
[Bewerber/in] |
kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, erklärt sich Herr/Frau ................................... bereit, ihm/ihr im Rahmen des/der Vorstellungsgespräche bekanntgewordenen, nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten gegenüber allen Außenstehenden Verschwiegenheit zu wahren.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Firma bleibt vorbehalten.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich Herr/Frau .................................... zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von .................... EUR an das Unternehmen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Unternehmens, einen eventuellen weiter entstandenen Schaden geltend zu machen.
Ort ............... |
Datum .......... |
.............................. |
.............................. |
Unternehmen |
Bewerber/in |