Kurzbeschreibung
Arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung zur Begründung einer Schweigepflicht des Arbeitnehmers während und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten gegenüber anderen Mitarbeitern und Außenstehenden.
Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Ausgangssituation
Der Arbeitgeber kann die allgemeine arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers durch eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung mit nachvertraglicher Verschwiegenheitsklausel vertraglich erweitern. Der Arbeitnehmer ist hierzu allerdings nicht verpflichtet.
Rechtlicher Hintergrund
Die allgemeine arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht stellt eine der wichtigsten Auswirkungen der arbeitsvertraglichen Treueverpflichtung dar. Dies gilt auf jeden Fall während des Bestands des Beschäftigungsverhältnisses, wobei die Schweigepflicht des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich vereinbart werden muss und grundsätzlich mit Abschluss des Arbeitsvertrags beginnt. Die allgemeine arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers besteht allerdings nur während des Arbeitsverhältnisses. Will der Arbeitgeber sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ausdehnen, kann er dies durch eine nachvertragliche Verschwiegenheitsklausel mit dem Arbeitnehmer regeln. Die Vereinbarung darf den Arbeitnehmer allerdings in seiner weiteren beruflichen Laufbahn nicht behindern, sonst liegt u. U. ein Wettbewerbsverbot vor.
Entsteht dem Arbeitgeber aufgrund der unbefugten Weitergabe durch den früheren Arbeitnehmer ein Schaden, kann er hierfür Schadensersatz verlangen. Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, wird sie mit dem Verstoß fällig.
Sonstige Hinweise
Zur Sicherung der Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht sollte eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung aufgenommen werden. Der Vorteil einer Vertragsstrafe liegt darin, dass im Falle eines Verstoßes kein Nachweis über den tatsächlichen Schadenseintritt sowie die Schadenshöhe geführt werden muss. Um sich dennoch die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorzubehalten, empfiehlt sich ein entsprechender Zusatz.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Formularverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf den Arbeitnehmer insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Sofern einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt wurden, sollte dies optisch deutlich gemacht und dokumentiert werden.
Verschwiegenheitspflicht
Herr/Frau ................................... ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem betreffenden Sachgebiet nicht unmittelbar befasst sind, Verschwiegenheit zu wahren.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich Herr/Frau ................................... zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von .................... EUR an den Arbeitgeber. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Arbeitgebers, einen eventuellen weiter entstandenen Schaden geltend zu machen.
Sollte diese Vereinbarung Herrn/Frau ................................... in ihrem beruflichen Fortkommen konkret behindern, so ist er/sie insofern von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien.
Ort ............... |
Datum .......... |
.............................. |
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Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |