Die Versicherungsnummer wird nur einmal vergeben und nicht berichtigt. Auch bei offensichtlich falscher Versicherungsnummer darf weder der Versicherte noch sein Arbeitgeber selbst Berichtigungen vornehmen. Die Versicherungsnummer wird ersetzt, wenn

  • das Geburtsdatum falsch ist,
  • die Seriennummer unrichtig ist oder
  • eine Versicherungsnummer doppelt vergeben wurde.

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