Die Zusammensetzung der Versicherungsnummer ist festgelegt in § 147 Abs. 2 SGB VI (näher bestimmt in Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer):
2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung
Die Bereichsnummer entspricht der Ordnungsnummer des Trägers der Rentenversicherung, dem die Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherungsträger zugeordnet worden ist.
Seit dem 1.1.2008 gelten folgende Bereichsnummern:
Bereichsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummer
Rentenversicherungsträger |
Regionalträger |
Deutsche Rentenversicherung Bund |
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
Deutsche Rentenversicherung Nord |
02 |
42 |
89 |
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland |
09 |
49 |
89 |
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover |
10 |
50 |
80 |
Deutsche Rentenversicherung Westfalen |
11 |
51 |
80 |
Deutsche Rentenversicherung Hessen |
12 |
52 |
81 |
Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
13 |
53 |
81 |
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
14 |
54 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
15 |
55 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz |
16 |
56 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung für das Saarland |
17 |
57 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken |
18 |
58 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Nord |
19 |
59 |
80 |
Deutsche Rentenversicherung Unterfranken |
20 |
60 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Schwaben |
21 |
61 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg |
23, 24 |
63, 64 |
82 |
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg |
25 |
65 |
80 |
Deutsche Rentenversicherung Nord |
26 |
66 |
80 |
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen |
28 |
68 |
80 |
VSNR-Vergabe an Beschäftige bei Bahn- oder See-Betrieben |
38, 39 |
2.2 Geburtsdatum
Das Geburtsdatum ist bei der Vergabe der Versicherungsnummer amtlichen Unterlagen – wie z. B. dem Personalausweis oder Reisepass – zu entnehmen. Bei Versicherten ohne bestimmbares Geburtsdatum werden der Geburtstag oder Geburtsmonat fiktiv festgestellt. Ist nur das Geburtsjahr bekannt oder festzustellen, wird regelmäßig vom 1.7. als Geburtstag ausgegangen. Sind die Seriennummern für einen Geburtstag verbraucht, so wird der Geburtstag um die Zahl 32 und bei weiterem Bedarf um 64 erhöht. Da bei ausländischen Versicherten in den amtlichen Unterlagen häufig der erste Tag eines Monats als Geburtstag ausgewiesen ist, ist es bei nicht ausreichenden Seriennummern zulässig, den ersten Tag eines Monats auch um die Zahl 96 zu erhöhen. Es sind danach für einen Versicherten mit Geburtsdatum 1.7.1964 in der Versicherungsnummer folgende "Geburtstage" möglich:
01 07 64
33 07 64
65 07 64
97 07 64
2.3 Unbekanntes Geburtsdatum
Das Geburtsdatum ist bei ausländischen Arbeitnehmern nicht immer bekannt. Liegt dem Arbeitgeber kein Geburtsdatum vor, kann es im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX 00 00" (JJJJMMTT; Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXX XX 00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversicherung Bund wird im ersten Fall der Geburtstag in der Versicherungsnummer mit dem aktuellen Tag der Vergabe der Versicherungsnummer ersetzt. Der Geburtsmonat bleibt unverändert.
Datenbaustein bei unbekanntem Geburtsdatum
Der Arbeitgeber meldet als Geburtsdatum 19880000. Bei einer Vergabe der Versicherungsnummer am 17.5.2016 wird daraus als Geburtsdatum in der Versicherungsnummer "170088" (TTMMJJ). Ist nur der Geburtstag unbekannt und der Arbeitgeber meldet 19861200, so wird das Geburtsdatum unverändert in die neu vergebene Versicherungsnummer übernommen und lautet "001286".
2.4 Anfangsbuchstabe Geburtsname
Als Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens ist der Geburtsname im Zeitpunkt der Vergabe zu berücksichtigen. Mit der Festlegung des Zeitpunkts der Vergabe ist sichergestellt, dass im Fall einer Adoption vor der Vergabe der vor der Adoption geltende Geburtsname unberücksichtigt bleibt.
Der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei deutschen Familiennamen ist nach DIN 5007 zu bestimmen. Es ist der tatsächlich erste Buchstabe des Geburtsnamens zu berücksichtigen; dabei bleiben Vorsatzwörter unberücksichtigt, Umlaute sind aufzulösen. Enthält der Anfangsbuchstabe ein Sonderzeichen, ist der entsprechende Buchstabe des deutschen Alphabets zu berücksichtigen.
Müller |
= M |
von Below |
= B |
Schnorr von Carolsfeld |
= S |
Meier-Weber |
= M |
Ölmann |
= O |
Bei ausländischen Namen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, jedoch mit folgender Ausnahme: Bei zusammengesetzten Familiennamen ist der erste Buchstabe des rechtesten Namensbestandteils zu nehmen.
2.5 Seriennummer
Die Seriennummer bezeichnet in aufsteigender Reihenfolge die Versicherten, die am selben Tag geboren sind und deren Geburtsname mit dem gleichen Buchstaben beginnt:
- Männliche Versicherte erhalten die Seriennummer "00" bis "49".
- Weibliche Versicherte erhalten die Seriennummer "50" bis "99".
Versicherte mit dem Geschlechtskennzeichen "X – unbekannt" oder "d – divers" werden den Seriennnummern 50 – 99 zugeordnet. Sind die Seriennummern für einen Geburtstag mit gleichem Buchstaben erschöpft, wird der Tag der Geburt um 32, 64 oder 96 erhöht.
Zusätzliche Erhöhung der Seriennummer
Aufgrund des st...