Kurzbeschreibung
Dieser Mustertext kann dazu verwendet werden, den Mitarbeiter zur Einhaltung der Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller ergänzenden Bestimmungen zum Datenschutz zu verpflichten.
Vorbemerkung:
In diesem Mustertext verpflichtet sich der Mitarbeiter,
einzuhalten und entsprechend personenbezogene Daten nur in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Dieser Mustertext sollte zusätzlich zu einer Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag verwendet werden. Er dient nicht als Alternative.
Die Anlage beinhaltet die relevanten gesetzlichen Vorschriften und sollte dem Mitarbeiter zusätzlich ausgehändigt werden.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Das Unternehmen ........... speichert und verarbeitet im Zuge des normalen Geschäftsbetriebs regelmäßig personenbezogene Daten (z.B. Kundenadressen), die durch automatisierte Verfahren ausgewertet werden können. Damit unterliegt das Unternehmen ........... den Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller ergänzenden Bestimmungen zum Datenschutz.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten gewährleistet werden. Daher ist es Ihnen als Mitarbeiter des Unternehmens ........... auch nur gestattet, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Nach diesen Vorschriften ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten oder absichtlich oder unabsichtlich die Sicherheit der Verarbeitung in einer Weise zu verletzen, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zu unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugang führt.
Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können ggf. mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Entsteht der betroffenen Person durch die unzulässige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein materieller oder immaterieller Schaden, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeits- und Datenschutzvorschriften stellt zudem einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, der entsprechend geahndet werden kann.
Als Beauftragten für den Datenschutz hat das Unternehmen ........... Herrn/Frau ........... bestellt. Der Datenschutzbeauftragte hat auf die Einhaltung des Datenschutzes hinzuwirken, indem er die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen mit allen für den Datenschutz geltenden Regelungen vertraut macht.
Bei allen Fragen zum Datenschutz und in Zweifelsfällen sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich direkt an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte von allen Verantwortlichen über alle den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffenden Vorgänge in Kenntnis zu setzen.
Wir bitten um Kenntnisnahme der beigefügten Anlagen.
Ihre Tätigkeit berührt möglicherweise das Fernmeldegeheimnis. Sie dürfen sich nicht über das erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation verschaffen. Sie dürfen derartige Kenntnisse grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben
Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit besteht auch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Frau/Herr |
Abteilung/Tätigkeit |
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erklärt, in Bezug auf die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten die Vorgaben der geltenden Datenschutzvorschriften und der Richtlinie zum Datenschutz für das Unternehmen ........... einzuhalten.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zugleich den Empfang einer Kopie dieser Niederschrift nebst Anlage zur Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.
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Ort |
Datum |
Verpflichtete(r) |
Anlage zur Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Die vorliegende Auswahl gesetzlicher Vorschriften soll Ihnen einen Überblick über das datenschutzrechtliche Regelwerk verschaffen. Die Darstellung erfolgt exemplarisch und ist keineswegs vollständig. Weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen erhalten Sie beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Begrifflichkeiten
Art. 4 Nr. 1 DS-GVO: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person")...