Volontäre werden – grundsätzlich befristet – bei einem Arbeitgeber tätig, um einen Einblick in ein bestimmtes Fachgebiet zu erhalten und darin ausgebildet zu werden. Hauptsächlich Unternehmen im karitativen und kaufmännischen Bereich sowie die öffentliche Verwaltung bieten Volontariate an. Im Bereich der Presse gibt es ein Volontariat im herkömmlichen Sinne seit rund 200 Jahren. Es ist dort feststehender Bestandteil einiger Berufswege, z. B. für Redakteure.

 
Achtung

Tariflich geregelte Volontariate in einigen Verlagen

Das Volontariat bei Tageszeitungen und Zeitschriften ist in Deutschland tarifvertraglich geregelt. Im "Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen" vom 1.11.2016 gibt es genaue Vorgaben über die Länge des Volontariats sowie die Inhalte der Ausbildung und die Bezahlung. Vorgesehen ist auch der Besuch von Volontärskursen. Der tarifvertraglich verankerte Anspruch der Volontäre auf festgelegte Ausbildungsinhalte gilt für alle Mitgliedsverlage des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger. Das Volontariat bei Buchverlagen oder PR-Agenturen ist nicht geregelt. Hier sind die Arbeitgeber, wie in anderen Branchen auch, frei in der Ausgestaltung ihrer Volontariate.

Das Volontariat ist kein feststehender Begriff und gesetzlich nicht geregelt. Auch von Ausbildungs- oder Prüfungsplänen ist eine Zeit als Volontär normalerweise nicht vorgesehen. Dementsprechend endet ein Volontariat auch nicht mit einem anerkannten Abschluss.

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