BMF, Schreiben v. 2.3.2011, IV A 7 - O 2355/07/10003 :012
Bezug: Schreiben des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. vom 31.1.2011
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hatte um Auskunft gebeten, ob in absehbarer Zeit auch eine problemlose Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Nutzern der Betriebssysteme Mac OS sowie Linux möglich sein wird.
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (ELSTER) stellt die Finanzverwaltung gemäß § 2 StDÜV allgemeine Schnittstellen unentgeltlich zur Verfügung. Die Nutzung einer bestimmten Software bzw. eines bestimmten Betriebssystems ist nicht vorgeschrieben.
Zurzeit haben etwa 1300 Sottwarehersteller, darunter alle marktrelevanten Firmen, ELSTER-Schnittstellen eingebunden. Eine Übersicht von Produkten zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, deren Hersteller gegenüber der Finanzverwaltung angegeben haben, dass sie mit ihrer Software ELSTER unterstützen, findet sich im Internet unter
Diese Übersicht umfasst auch Produkte, die alternative Betriebssysteme wie Mac oder Linux unterstützen. Die Produkte werden von der Finanzverwaltung allerdings nicht getestet. Zu der Frage, ob die genannten Produkte eine problemlose Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen ermöglichen, kann ich daher keine Auskunft geben.
Für Nutzer der Betriebssysteme Mac OS sowie Linux besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und zusammenfassende Meldungen im „ElsterOnline-Portal” (http://www.ElsterOnline.de) zu erfassen und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In dieses Angebot sollen auch die künftig gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Übermittlungen von Körperschaftsteuererklärungen sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung aufgenommen werden.
Ebenfalls unentgeltlich stellt die Finanzverwaltung als Offline-Produkt ein Steuererklärungsprogramm „ElsterFormular” zur Verfügung, das nicht für Mac- oder Linux-Betriebssysteme geeignet ist. Das liegt darin begründet, dass die ELSTER-Technologie zunächst auf die Betriebssysteme der Firma Microsoft gestützt wurde, um bei der Einführung der elektronischen Steuererklärung schnell eine größtmögliche Zielgruppe zu erreichen. Da diesen Betriebssystemen auch heute (noch) eine marktbeherrschende Rolle zukommt, berücksichtigt diese Entscheidung zudem die Grundsätze der wirtschaftlichen und zielgerichteten Verwendung von Steuermitteln.
Im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung arbeitet die Finanzverwaltung derzeit an der Realisierung einer plattformunabhängigen Einkommensteuererklärung. In diesem Zusammenhang untersucht die Finanzverwaltung auch, ob die parallele Aufrechterhaltung sowohl eines Online- als auch eines Offline-Angebots (ElsterOnline-Portal bzw. ElsterFormular) gerechtfertigt ist.
Ich bitte um Verständnis, dass aus diesem Grund wie auch aufgrund der nur in engen Grenzen zur Verfügung stehenden Ressourcen die Entwicklung der elektronischen Steuererklärung noch nicht weiter vorangeschritten ist.
Normenkette
StDÜV