Für alle Krankenkassen gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Die daraus entrichteten Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten die Zuweisungen in Form einer Grundpauschale und einem Zuschlag, der sich nach Alter, Geschlecht und Versicherungsrisiko richtet.

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