Im Leistungsumfang ist er mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Regelungen des Basistarifs
Der Basistarif muss Varianten vorsehen für Kinder und Jugendliche. Den Versicherten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Selbstbehalte zu vereinbaren. Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt im Basistarif beträgt 3 Jahre.
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