Nach § 3 Abs. 3 BBiG ist die Anwendung bestimmter Vorschriften des BBiG im Bereich der handwerklichen Ausbildung ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss werden auch die Vorschriften der §§ 27–33 BBiG erfasst. Die HwO enthält weitgehend textgleiche Parallelregelungen, die sich im vergleichenden Überblick wie folgt darstellen:

 
Regelungsmaterie BBiG HwO
Eignung der Ausbildungsstätte § 27 § 21
Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen § 28 § 22
Persönliche Eignung § 29 § 22a
Fachliche Eignung § 30 § 22b

Europaklausel (BBiG)

Anerkennung der Berufsqualifikation (HwO)
§ 31 § 22c
Sonstige ausländische Vorqualifikation § 31a

Überwachung der Eignung (BBiG)

Eignungsfeststellung (HwO)
§ 32 § 23
Untersagung des Einstellens und Ausbildens § 33 § 24

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