(1) Zur Wahl des Personalrats können die Wahlberechtigten sowie die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.

 

(2) 1Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung[1] [Bis 17.08.2023: ersten Tag des Aushangs] des Wahlausschreibens einzureichen. 2Bei der Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.

[1] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen. Anzuwenden ab 18.08.2023.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge