(1) Zur Wahl des Personalrates können die wahlberechtigten Bediensteten Wahlvorschläge machen.
(2) 1Die Wahlvorschläge sind innerhalb von achtzehn Kalendertagen nach dem Erlass[1] [Bis 14.11.2019: Erlaß] des Wahlausschreibens einzureichen. 2Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen