(1) Zur Wahl des Personalrates können die wahlberechtigten Bediensteten Wahlvorschläge machen.

 

(2) 1Die Wahlvorschläge sind innerhalb von achtzehn Kalendertagen nach dem Erlass[1] [Bis 14.11.2019: Erlaß] des Wahlausschreibens einzureichen. 2Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.

[1] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz. Anzuwenden ab 15.11.2019.

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