Die Prämienzahlung an Versicherte darf in allen Fällen von Wahltarifen bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Prämienzahlungen der Kasse an das Mitglied dürfen nicht mehr als 20 % der vom Mitglied in einem Kalenderjahr getragenen Beiträge umfassen. Die Prämienzahlung ist in diesen Fällen auf 600 EUR im Jahr begrenzt. Bei einem oder mehreren Tarifen darf sie bis zu 30 % umfassen. In diesen Fällen ist die Prämienzahlung auf höchstens 900 EUR jährlich begrenzt. Die Prämien werden an die Mitglieder bzw. Versicherten gezahlt. Der Arbeitgeber erhält keine (auch nicht anteilige) Prämie. Bei Wahltarifen mit Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen beträgt die Höchstgrenze der Prämienzahlung abweichend 1/12 des Jahresbeitrags inklusive des Arbeitgeberanteils. Aber auch hierbei gilt, dass die Prämie an das Mitglied ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber erhält keine Prämie.

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