Auf eine Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet.

Nach dem bis zum 30.6.2015 geltenden Recht, konnten Waisen nur bis zu dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres unbegrenzt zu einer Waisenrente hinzuverdienen. Bestand auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Waisenrente, z. B. weil sich die Waise in einer Berufsausbildung befand, wurden die Einkünfte der Waise (z. B. Ausbildungsvergütung) im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Rente berücksichtigt.

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