1) Wer ist am BEM beteiligt?
Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Bedarf den Betriebsarzt ein. Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Mit diesen Partnern klärt der Arbeitgeber, mit welchen Hilfen eine schnelle Rückkehr in den Betrieb möglich ist.
An externen Partnern kann der Arbeitgeber die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften, die Krankenkassen, den Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Je nach Bedarf kann auch eine der gemeinsamen Servicestellen (Reha-Servicestellen) eingeschaltet werden, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten existieren. Sie stehen jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation als Anlaufstelle zur Verfügung.
2) Für wen gilt das BEM, umfasst § 167 Abs. 2 SGB IX auch Aushilfskräfte?
BEM gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, also für Angestellte, außertariflich Angestellte, Beamte, befristet Beschäftigte, Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten sowie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Nur bei Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Arbeitgeber kein BEM anbieten.
3) Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Vom BEM profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und steigern damit den Unternehmenserfolg.
Durch das BEM werden auf Dauer längere Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten verringert. Zudem bleiben dem Unternehmen das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Mitarbeiters erhalten.
4) Wie kann die Rentenversicherung den Arbeitgeber unterstützen?
Die Deutsche Rentenversicherung unterhält bundesweit ein dichtes Netz von Fachberatern für Rehabilitation, gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation und Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort erhalten Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte rund um die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Einführung und/oder Durchführung eines BEM. Eine Förderung durch Prämien und Boni ist möglich.
5) Was bedeutet "Disability Management"?
Der Gesetzgeber hat zwar festgelegt, dass Betriebe ein BEM aufbauen müssen, trifft jedoch keine Aussagen darüber, wie die Umsetzung erfolgen soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Initiative ergriffen und das international anerkannte und standardisierte "Disability Management" in Deutschland eingeführt. Sie bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung: "Certified Disability Management Professionals" (CDMP) sind meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte von Unternehmen, Experten von Versicherungen sowie Ärzte und Therapeuten, die die Weiterbildung absolviert und die Zusatzqualifikation erhalten haben (s. www.dguv.de).
Unternehmen können sich auditieren lassen, z. B. durch das Institut für Qualität in Prävention und Rehabilitation (www.iqpr.de). Die DGUV verfügt über die Rechte zur Zertifizierung im "Consensus Based Disability Management Audit" (CBDMA).