1.1 Definitionen
1.1.1 Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist "die Gestaltung von betrieblichen Prozessen und die planvolle Organisation mehr oder weniger komplexer betrieblicher Gesundheitsdienstleistungen".
Ziel ist, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten bzw. zu fördern. Dies gewinnt wegen zunehmender Arbeitsverdichtung, erhöhtem Zeitdruck, späterem Renteneintrittsalter und veränderten Arbeits- und Hierarchieformen zunehmend an Bedeutung.
Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement
Im Unterschied zum BGM bezeichnet betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) "alle Aktivitäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz". BGF kann entweder der Einstieg in ein BGM oder – in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – die Methode der Wahl sein, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Häufig werden die Begriffe BGF und BGM synonym verwendet. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass BGF i. Allg. weniger systematisch erfolgt, sich auf Einzelmaßnahmen beschränkt und häufig nicht in die betrieblichen Prozesse eingebunden ist. Der PDCA-Zyklus, der für Managementsysteme typisch ist, fehlt häufig: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die Wirksamkeit wird überprüft (Check) und weitere Maßnahmen werden ggf. angepasst und umgesetzt (Act). Größere Aussicht auf Erfolg hat eine systematische Vorgehensweise im Rahmen eines BGM.
1.1.2 Strukturen und Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Gesetzliche Forderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen sichere und gesunde Arbeitsplätze gewährleisten. In Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl fordert der Gesetzgeber folgende Elemente bzw. Strukturen:
In Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter) liefert die Gefährdungsbeurteilung alle Informationen für mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen, sie kann um Belastungen für die Gesundheit erweitert werden. Im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung können dann auch Informationen zu demografischem Wandel und Gesundheitsförderung vermittelt und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Für Kleinbetriebe (bis 20 Mitarbeiter) ist neben der Gefährdungsbeurteilung eine sicherheitstechnische Betreuung mit festgelegter Stundenzahl erforderlich, abhängig von der jeweiligen Branche. Da der Gesetzgeber die Zeiten für die Grundbetreuung festlegt und im betriebsspezifischen Teil u. a. die "Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements" (Anlage 2 Abschn. 3 Nr. 1.8 DGUV-V 2) fordert, ermöglicht dies eine kontinuierliche Bearbeitung des Themas Gesundheit.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw.
Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umgesetzt und deren Wirksamkeit überwacht werden. Die Regelbetreuung kann durch interne und externe Fachleute erfolgen, u. a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.
Auch Großunternehmen müssen alle geforderten Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen, sie werden dann i. Allg. ergänzt durch:
- Abteilung Umwelt, Gesundheit und Arbeitsschutz (EHS),
- Diversity Management,
- Arbeitsschutzmanagementsystem.
Die Akteure im Unternehmen arbeiten idealerweise im Gesundheitszirkel zusammen.
Die zuvor beschriebenen Strukturen und Elemente können als Fundament für ein BGF bzw. BGM im Unternehmen dienen. In Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen können daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
1.1.3 Einführen und Aufrechterhalten
Für das Einführen und Aufrechterhalten eines BGM kann "GMS – Gesundheit mit System" (VBG) als Leitfaden dienen. Unternehmen können mit Checks den Ist-Zustand ermitteln, um ein GMS einzuführen und Entwicklungspotenziale im bereits vorhandenen GMS erkennen sowie ihr GMS mit der GMS-Bescheinigung belegen zu können.
Praktische Hilfen für KMU
Aus der Befragung des BIBB und der BAuA (2018) von ca. 20.000 abhängig Beschäftigten ergeben sich i. W. folgende Schlussfolgerungen:
- Weniger als die Hälfte der Beschäftigten (44,7 %) bestätigten, dass BGF-Maßnahmen im Unternehmen durchgeführt wurden.
- Beschäftigte aus kleinen Unternehmen berichten deutlich seltener über BGF-Maßnahmen als Mitarbeiter von Großunternehmen.
Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf für KMU ist also sehr groß: BGF bzw. BGM wird hier häufig nicht umgesetzt, weil Möglichkeiten und Kooperationspartner nicht bekannt und kaum Ressourcen zur Umsetzung vorhanden sind.
Speziell für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es deshalb praktische Hilfen, um Gesundheit im Unternehmen zu fördern, u. a.: