Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden:

  • Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungsübung entstehenden Lohnkosten einer Doppelbesetzung ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung der Mehrkosten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen ist.
  • Übernahme der Beiträge zu einer bestehenden betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung; auch hier ist ein entsprechender Antrag erforderlich.[2]

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