Stehen Werbungskosten mit mehreren Einkunftsarten in wirtschaftlichem Zusammenhang, sind sie i. d. R. bei der Einkunftsart zu berücksichtigen, zu der die engere Beziehung besteht.
Werbungskosten sind insbesondere
- Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden,
- Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung
- Aufwendungen für Werkzeuge und übliche Arbeitskleidung
- Kosten der Berufsfortbildung/Umschulung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen