Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam, im Gerüstbaugewerbe allein von den Arbeitgebern finanziert. Die Umlage wird nach einem Prozentsatz der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer erhoben und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. In den einzelnen Zweigen der Bauwirtschaft wird folgende Umlage erhoben:
Bereich des Baugewerbes | Umlagesatz | davon tragen Arbeitgeber |
davon tragen Arbeitnehmer |
---|---|---|---|
Bauhauptgewerbe | 2,0 % | 1,2 % | 0,8 % |
Dachdeckerhandwerk | 1,6 % | 1,0 % | 0,6 % |
Garten- und Landschaftsbau | 1,85 % | 1,05 % | 0,8 % |
Gerüstbauerhandwerk | 1,9 % | 1,9 % | keine Beteiligung |
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