Der Wohnungsbeschaffungszuschuss ist ein finanzieller Zuschuss des Arbeitgebers zum Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Zuschuss ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wohnungsbeschaffungszuschüsse stellen aufgrund ihres unregelmäßigen Charakters in der Lohnsteuer sonstige Bezüge dar und sind entsprechend nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern.
Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei den Wohnungsbeschaffungszuschüssen um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. R 19.3 LStR. Zur Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen s. R 39b.2 LStR.
Sozialversicherung: Arbeitsentgelt wird in § 14 Abs. 1 SGB IV definiert. Die Beitragsberechnung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist in § 23a SGB IV geregelt.
Entgelt | LSt | SV |
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Wohnungsbeschaffungszuschuss | pflichtig | pflichtig |
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