Der Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns ist sozialversicherungsrechtlich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant. Arbeitnehmerseitig ist dieser für den Beginn der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bedeutsam. Für den Arbeitgeber ist es u. a. wichtig zu wissen, ab welchem Zeitpunkt Sozialversicherungspflicht besteht und damit Beiträge anfallen. Aus diesen Gründen ist die Bestimmung des Beschäftigungsbeginns wichtig. Der Zeitpunkt kann leicht bestimmt werden, wenn einige Grundlagen bekannt sind. Häufig auftretende, schwierige Sachverhalte werden hier dargestellt.
Sozialversicherung: Der Beginn der Beschäftigung wird grundsätzlich in § 7 Abs. 1 SGB IV geregelt. Allerdings hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in vielen Fällen die Auslegung dieser Rechtsnorm konkretisiert (BSG, Urteile v. 28.2.1967, 3 RK 17/65, v. 22.11.1968, 3 RK 9/67 und v. 18.9.1973, 12 RK 15/72).
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