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Zeitwertkonten-Modelle, Vorabinformation

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BMF, Schreiben v. 27.1.2009, IV C 5 - S 2332/07/0004

Mit Schreiben vom 26.9.2008 hatte ich Ihnen den Entwurf eines BMF-Schreibens zur lohn-/einkommensteuerlichen Behandlung sowie den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen übersandt und um Stellungnahme gebeten. Die von Ihnen übermittelten Stellungnahmen wurden ausgewertet und mit den Vertretern der Länder erörtert. Ursprünglich sollte das endgültige BMF-Schreiben bereits Ende 2008 veröffentlicht werden.

Die Entscheidungen zur steuerlichen Behandlung wurden dabei in enger Anlehnung an das zwischenzeitlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (FlexiG II) erarbeitet und sollen zu einem großen Teil, die steuerliche Begleitung des sozialversicherungsrechtlichen Gesetzes darstellen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung werden allerdings erst im Februar 2009 den Entwurf ihres gemeinsamen Rundschreibens fertig stellen und haben das Bundesfinanzministerium gebeten, die Veröffentlichung des BMF-Schreibens bis nach einer gemeinsamen Erörterung zunächst zurückzustellen.

Im Hinblick auf die Bedeutung des möglichst weitgehenden Gleichklangs von Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber, wird das Bundesfinanzministerium diesem Wunsch nachkommen und das BMF-Schreiben erst nach einem Abgleich mit den Verlautbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung veröffentlichen.

Wegen der sich häufenden Nachfragen möchte ich Sie zugleich vorab darüber informieren, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu Organen von Körperschaften (also nicht nur zu beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder Vorständen, sondern zu allen Arbeitnehmern, die Organ einer Körpers...

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