Ermittlung des Stundengrundlohns eines Vollzeitbeschäftigten
Ein Arbeitnehmer erhält ein laufendes monatliches Arbeitsentgelt von 4.611 EUR. Die regelmäßige individuelle Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden.
Der Stundengrundlohn wird folgendermaßen ermittelt:
Umrechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit:
40 Stunden x 4,35 = 174 Stunden monatlich
Ermittlung des Stundengrundlohns:
4.611 EUR : 174 Stunden = 26,50 EUR
Ergebnis: Der Stundengrundlohn beträgt mehr als 25 EUR. Deshalb können die auf der Basis von über 25 EUR berechneten SFN-Zuschläge nicht beitragsfrei bleiben. Da der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV genannte Grenzbetrag überschritten wird, bleibt nur der Zuschuss auf Basis von 25 EUR beitragsfrei, während der von den überschreitenden 1,50 EUR berechnete Zuschuss beitragspflichtig ist.