Zu den Kosten der Wohnungsbeschaffung gehören insbesondere die Gebühren von Immobilienmaklern. Übernimmt der Arbeitgeber diese Maklergebühren ganz oder teilweise stellt diese Übernahme steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar, da sie im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen