Auszubildende des Zweiten Bildungsweges können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Die Mitgliedschaft der landwirtschaftlichen Krankenkasse kann gewählt werden[1], wenn sie zuletzt im Rahmen einer Mitgliedschaft oder Familienversicherung dort versichert waren.
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