Mindestlohn für Weiterbildungsbranche kommt

Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung sollen zum 1. August einen Mindestlohn bekommen. Eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das Bundeskabinett nun gebilligt.

Die Höhe des Mindeststundenlohns für die insgesamt rund 30.000 Mitarbeiter der Branche beträgt künftig  12,60 Euro in Westdeutschland und in Berlin sowie im Osten 11,25 Euro.

Von der Leyen begrüßte, dass erstmals für Beschäftigte im pädagogischen Bereich ein verbindlicher Mindestlohn festgesetzt worden sei. "Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlässlich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualität der Angebote wieder in den Vordergrund rückt, nicht der niedrigste Lohn."

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigten sich über die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf erfreut. Damit könnten flächendeckend tarifliche Mindeststandards umgesetzt und das Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche gestoppt werden. Die GEW erhofft sich zudem von dem Mindestlohn eine positive Wirkung auf die Qualität der Bildungsangebote.

Durch massive Kürzungen in der Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und die Gehälter derer, die ihren Job behalten konnten, drastisch gesenkt worden. Vor diesem Hintergrund hatten Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung 2011 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages gestellt.

dpa