Telearbeit: Definition und Verbreitung

Smartphones und Laptops sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und ermöglichen, praktisch überall zu arbeiten. Etwa jedes vierte Unternehmen bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeiten, von zu Hause aus oder unterwegs zu arbeiten. Wichtig dabei ist: Bei Vereinbarungen zu regelmäßiger Telearbeit gilt unter anderem der Arbeitsschutz.

Unter dem Begriff Telearbeit werden häufig alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten - unabhängig davon, ob die Arbeit von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz oder von unterwegs (mobil) erfolgt.

Definition von Telearbeit

Die gesetzliche Definition unterscheidet jedoch zwischen Telearbeit im engeren Sinne und "mobilem Arbeiten": Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im November 2016 wurde der Begriff der Telearbeit erstmals gesetzlich definiert und damit auch von einer generellen Zulässigkeit ausgegangen. In § 2 Abs.7 ArbStättV heißt es:

"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."

Telearbeit, Homeoffice oder mobile Arbeit?

Im Gegensatz dazu ist mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) bisher nicht gesetzlich definiert. Das mobile Arbeiten baut zwar - ebenso wie die Telearbeit - auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen. Auch hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz unterscheidet sich Mobilarbeit von Homeoffice. Darüber hinaus müssen Homeoffice und Telearbeit auch vom rechtlichen Begriff der Heimarbeit abgegrenzt werden. Das Heimarbeitsgesetz beschreibt eigene Vorschriften und Gesetze für diese besondere Mitarbeitergruppe.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Telearbeit?

Ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland nicht - auch wenn dies Anfang des Jahres noch diskutiert wurde. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, zu Hause arbeiten zu dürfen. Allerdings reicht auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht so weit, einseitig und ohne Zustimmung des Mitarbeiters auf Homeoffice zu pochen. Es bedarf regelmäßig des Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Was bei der Homeoffice-Regelung zu beachten ist, lesen Sie hier.

Wird mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem definierten Telearbeitsplatz beziehungsweise im Homeoffice vereinbart, ist der Arbeitgeber für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich. So sieht es die Arbeitsstättenverordnung vor. Daraus gehen auch Regelungen zum Arbeitsschutz an Homeoffice-Arbeitsplätzen beziehungsweise an Telearbeitsplätzen hervor. Dabei können zwar einige Eigenarten des Homeoffice berücksichtigt werden, dennoch bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung. 

Verbreitung von Telearbeit in Deutschland und Europa

In Deutschland bietet aktuell etwa jedes vierte Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit, mobil oder im Homeoffice zu arbeiten. Das zeigt eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom November 2019. Unter den Arbeitnehmern steigt die Nutzung von Telearbeit oder mobiler Arbeit allmählich an. Laut IAB waren es im Jahr 2013 nur 19 Prozent der Mitarbeiter, die mindestens gelegentlich von zu Hause aus gearbeitet haben, 2017 immerhin schon 22 Prozent. 

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) aus dem Jahr 2016. Diese zeigte, dass mehr Arbeitnehmer gerne von zu Hause aus arbeiten würden, als dies tatsächlich tun. In den meisten Fällen scheitere dies am Arbeitgeber, so die Studie. 

Im europäischen Vergleich scheint Telearbeit in Deutschland damit verhältnismäßig gering verbreitet. Ein Report der "European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions" (Eurofound) präsentierte 2015 einen Ländervergleich von 28 EU-Ländern. Dieser zeigt: In den skandinavischen Ländern nutzen fast dreimal mehr Arbeitnehmer Telearbeit regelmäßig oder gelegentlich. Insgesamt sei der Einfluss von Telearbeit auf die Arbeitswelt in Deutschland eher gering. 


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