Kanzleien im Arbeitsrecht 2018

Mit der Großen Koalition können für Arbeitgeber einige arbeitsrechtliche Änderungen kommen, etwa die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung oder die befristete Teilzeit. Für Unternehmen und deren Arbeitsrechtler gibt es jedenfalls ausreichend Beschäftigung. Die Frage ist: Wird es für Unternehmen künftig noch ausreichend erfahrene Arbeitsrechtler geben? Nein, fürchtet zumindest der Verband der Arbeitsrechtler in Unternehmen nach einer Mitgliederumfrage.

Was das bedeutet, erklärt der Verbandspräsident Alexander Zumkeller im Interview.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsrecht, Kanzlei