Entscheidungsstichwort (Thema)
Einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Arbeitspapiere
Leitsatz (redaktionell)
Einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Arbeitspapiere:
Ein Arbeitgeber kann durch einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Rentenversicherungskarte) verurteilt werden (ZPO § 940).
Grundsätzlich muß der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere beim Arbeitgeber abholen (Holschuld: BGB § 269). Die Holschuld verwandelt sich jedoch dann in eine Schickschuld, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis besondere Aufwendungen machen, insbesondere unzumutbare Reisen unternehmen müßte, um in den Besitz seiner Arbeitspapiere zu kommen. Die Schickschuld tritt auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer um Zusendung seiner Arbeitspapiere bittet.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 446875 |
BB 1972, 222 (L1) |
ARST 1972, 33 (LT1) |
ArbuR 1972, 219 (L) |
BUV 1972, 235 (L) |
PERSONAL 1972, 159 (L) |
SV-Beamte 1972, Nr 9, 11 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen