hier: Vergabe der Versicherungsnummer bei unbekanntem Geburtstag
Bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ist das Geburtsdatum von zentraler Bedeutung und deshalb zwingend anzugeben. Grundsätzlich ist es amtlichen Dokumenten (z. B. Ausweis oder Reisepass) zu entnehmen, damit bei den Leistungsträgern nicht unterschiedliche Daten in den Beständen hinterlegt sind.
Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Geburtsdatum jedoch oft unbekannt. In diesen Fällen kann das Geburtsdatum im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX0000" (Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXXXX00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wird im ersten Fall der Geburtstag in der Versicherungsnummer mit dem aktuellen Tag der Vergabe der Versicherungsnummer ersetzt. Der Geburtsmonat bleibt unverändert.
Geburtsdatum im DBGB: 19880000
Vergabe der Versicherungsnummer am 17.02.2016
Geburtsdatum in der Versicherungsnummer: 170088
Bei der zweiten Fallkonstellation wird das Geburtsdatum aus dem DBGB grundsätzlich unverändert in die neu vergebene Versicherungsnummer übernommen.
Geburtsdatum im DBGB: 19861200
Vergabe der Versicherungsnummer am 23.02.2016
Geburtsdatum in der Versicherungsnummer: 001286
Bei ausgeschöpfter Seriennummer wird wie unter Ziffer 3.1.1.2 des gemeinsamen Rundschreibens zum Meldeverfahren beschrieben verfahren.
Seit der zentralen Vergabe der Versicherungsnummer durch die DSRV wird bei der oben beschriebenen ersten Fallkonstellation (Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) der aktuelle Tag in die Versicherungsnummer übernommen. Insofern ist die Beschreibung unter Ziffer 3.1.1.2 nicht mehr aktuell und wird wie folgt angepasst:
"- Geburtstag und -monat = 00 Ist im Pass weder ein Geburtstag noch ein Geburtsmonat angegeben, so erscheint als Geburtsdatum in der neu vergebenen Versicherungsnummer der Tag der Vergabe der Versicherungsnummer XX 00 XX Reichen die Seriennummern dieses Geburtsdatums nicht aus, so wird der Geburtstag um die Konstante 32 - gegebenenfalls zweimal - erhöht, so dass bei diesem Personenkreis die Geburtsdaten 01 00 XX bis 95 00 XX in der Versicherungsnummer erscheinen können. Bei vor 2005 vergebenen Versicherungsnummern ist auch die Tagesangabe 00 möglich." |
Aufgrund des starken Anstiegs der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen ist auch ein Anstieg der Vergaben von Versicherungsnummern für ausländische Staatsangehörige mit unbekanntem Geburtsdatum zu verzeichnen. Um den Überlauf von bestimmten Versicherungsnummernkontingenten zu verhindern, ist es erforderlich, dass in diesen Fällen das Geburtsdatum im DBGB wie oben beschrieben zu übermitteln ist. Die Fehlerprüfung DBGB102 lässt dies ausdrücklich zu.
Die in der Fehlerprüfung DBME126 beschriebenen Hinweise für das Geburtsdatum gelten nicht für den Inhalt des Feldes Geburtsdatum im DBGB, sondern ausschließlich für die Durchführung der Fehlerprüfung DBME126. Im Kernprüfprogramm wird für die Prüfung der Altersgrenze lediglich ein fiktives Datum zugrunde gelegt.
Durch die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass bei Vergabeanträgen mit unbekanntem Geburtstag wie oben beschrieben verfahren wird.