Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) wird vordergründig die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Versicherten durch ein umfassendes Bündel von Maßnahmen weiter gestärkt und die Qualität der Versorgung weiterentwickelt. Auf verschiedenen Steuerungs-und Planungsebenen des Gesundheitssystems werden Strukturen flexibilisiert und Anreize und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Anpassung an die sich wandelnden Strukturen geschaffen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus einige unmittelbare Änderungen des Versicherungs- und Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Änderungen, die mittelbar in dieses Recht hineinragen. Betroffen sind vor allem die folgenden Regelungsbereiche:

  • Definition der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit einschließlich der befristeten Beibehaltung des Sonderstatus für Tagespflegepersonen,
  • Beitragszahlung an berufsständige Versorgungseinrichtungen für die Dauer des Bezugs von Krankengeld,
  • Mitgliedschaft aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld bei Beginn der Schutzfrist nach Ende der Beschäftigung bzw. während einer Sperrzeit/Ruhenszeit nach dem SGB III
  • Wirkungen einer Veränderung des Zusatzbeitragssatzes auf die nicht im Zahlstellenverfahren gezahlten Beiträge aus Versorgungsbezügen,
  • Bemessung des Beitragszuschusses bei Inanspruchnahme der Pflegezeit.

Ergebnis:

Der GKV-Spitzenverband stellt den aktuellen Sachstand zum Gesetzgebungsverfahren und die wesentlichsten Änderungen in versicherungs- und beitragsrechtlicher Hinsicht anhand einer Folienpräsentation (vgl. Anlage) dar und zeigt die daraus erwachsenden Handlungsnotwendigkeiten und Umsetzungserfordernisse auf.

Anlage

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

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