Zusammenfassung
Die Betriebsnummer ist bei allen Meldungen und Beitragsnachweisen anzugeben. Sie wird einem Arbeitgeber auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit für einen Betrieb erteilt, in dem er mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Sie ist auch ein Identifikationsmerkmal in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigungsstatistik wird wiederum aufgrund der Daten in den Meldungen zur Sozialversicherung erstellt.
Sozialversicherung: Die Meldungen enthalten für jeden Versicherten insbesondere die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebs (§ 28a Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB IV). Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beantragung der Betriebsnummer ergibt sich aus § 18i SGB IV. Dort ist auch geregelt, dass alle Änderungen der Betriebsdaten durch den Arbeitgeber zu melden sind. Einzelheiten zum Verfahren enthalten das Gemeinsame Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung vom 29.6.2016 (GR v. 29.6.2016) und die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV v. 28.6.2023 in der jeweils aktuellen Fassung. Die Optimierung des Verfahrens Betriebsdatenpflege ist Inhalt eines Besprechungsergebnisses (BE v. 28.6.2017, TOP: 1, BE v. 16.3.2023 TOP 8, BE v. 28.6.2023 TOP 9 und 12).
Sozialversicherung
1 Zweck der Betriebsnummer
Arbeitgeber erstatten für ihre Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist ein wichtiges Merkmal im Meldeverfahren der Sozialversicherung. Mithilfe der Betriebsnummer werden Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern identifiziert. Beitragszahlungen können dem betreffenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden.
2 Aufbau einer Betriebsnummer
Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Zahl. Die ersten 3 Stellen der Betriebsnummer enthalten die Schlüsselnummer der für die Vergabe der Betriebsnummer zuständigen örtlichen Arbeitsagentur. Die folgenden 4 Stellen kennzeichnen den Betrieb (Betriebsteil des Unternehmens), dem die Betriebsnummer zugeteilt worden ist. Sie sind eine reine Nummernfolge und dienen der Identifikation im Rahmen des Melde- und Beitragseinzugsverfahrens der Sozialversicherung. Die letzte Stelle enthält die im Modulo-10-Verfahren ermittelte Prüfziffer.
Aufbau der Prüfziffer
Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird folgendermaßen ermittelt:
- Die Ziffern der Betriebsnummer in der 1. bis 7. Stelle werden – beginnend mit der höchsten Stelle (links stehende Ziffer) – mit den Zahlen 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 vervielfältigt.
- Aus den Ergebnissen werden die Quersummen gebildet.
- Die Quersummen werden addiert.
- Die sich aus dieser Addition ergebende Summe wird durch die Zahl 10 geteilt.
- Der sich ergebende Rest (auch die Ziffer "0") ist die Prüfziffer.
- Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die Ziffer zulässig, die sich ergibt, wenn die errechnete Prüfziffer um die Konstante 5 erhöht wird.
Durch die Erhöhung der Prüfziffer um die Konstante 5 wird ein "Überlaufen" der Betriebsnummer verhindert (ähnliche Regelung wie bei der Vergabe von Versicherungsnummern).
Für die Rentenberechnung ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer dem Rechtskreis (West oder Ost) zugeordnet wird, in dem er beschäftigt ist.
3 Vergabe der Betriebsnummer
3.1 Zuständige Stelle
Die Betriebsnummern werden vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken vergeben. Der BNS ist seitdem der erste Ansprechpartner für
- Arbeitgeber,
- Steuerberater,
- Krankenkassen,
- Gewerbeämter,
- Handelsregister und
- andere Institutionen,
wenn es um die Vergabe und Aktualisierung von Betriebsnummern geht.
Anschrift des Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0800 4555520
E-Mail-Adresse: Betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de (> Unternehmen > Betriebsnummern-Service)
3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe
Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer.
Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist:
- Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Knappschaftliche Betriebe (Gewinnung von Mineralien, z. B. Kohle) oder Betriebe, die Mitarbeiter in einem knappschaftlichen Betrieb einsetzen oder Mitarbeiter beschäftigen, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Betriebe der See-Berufsgenossenschaft. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, Bereich See-Krankenkasse, Hamburg, zuständig.
3.3 Form des Antrags
Eine Betriebsnummer kann ausschließlich auf elektronischem Weg beantragt werden. Der Antrag auf Betriebsnummern-Vergabe kann...