21.1 Darf der Arbeitgeber nach einer Corona-Infektion fragen? |
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Der Arbeitgeber ist nur in absoluten Ausnahmefällen berechtigt, den genauen Grund einer Krankheit zu erfahren. Ein solcher Ausnahmefall sind Epidemien bzw. Pandemien (wie die COVID-19-Pandemie). Um eine Verbreitung von Infektionen vorbeugen zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, Gesundheitsdaten der Mitarbeiter zu verarbeiten. Die Verarbeitung muss an diesen bestimmten Zweck (Verhinderung der Ausbreitung) gebunden sein. |
Rechtsgrundlage: Datenschutz und neue Medien in der Personalabteilung |
21.2 Darf der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-Warn-App anordnen? |
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Soweit die Mitarbeiter Diensthandys nutzen, können Arbeitgeber zum Schutz ihrer Belegschaft die Installation der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anordnen, eine Verpflichtung der Mitarbeiter zur tatsächlichen Nutzung der Corona-Warn-App ist dagegen nicht möglich. Auch bei einer freiwilligen Nutzung der App sind die Arbeitnehmer aber aufgrund der gegenseitigen Fürsorgepflicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ein positives Testergebnis mitzuteilen. |
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