Beteiligte
Foreningen af Arbejdsledere I Danmark |
A/S Danmols Inventar |
Gründe
Tenor
("Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Unternehmensübergang")
1. Art 3 Abs 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 ist dahin auszulegen, daß er sich nicht auf den Übergang der Rechte und Pflichten von Personen beziehe, die zum Zeitpunkt des Übergangs Arbeitnehmer des Veräußerers waren, jedoch aus freiem Entschluß beim Erwerber keine Stellung als Arbeitnehmer mehr einnehmen.
2. Der Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne der Richtlinie 77/187/EWG ist so zu verstehen, daß er alle Personen erfaßt, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer aufgrund der nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften geschützt sind. Es ist Sache des nationalen Gerichts festzustellen, ob dies im konkreten Fall zutrifft.
Fundstellen
Haufe-Index 510703 |
EuGHE 1985, 2639-2654 (LT1-3) |
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