Gesetzliche Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen ergreifen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die zeitlich vor den Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ansetzen. Sie unterstützen Betriebe bei der Einrichtung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Seit Mai 2017 steht den Arbeitgebern zusätzlich ein neues Beratungs- und Informationsportal, die BGF-Koordinierungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen www.bgf-koordinierungsstelle.de als professionelle Anlaufstelle in Sachen Betrieblicher Gesundheitsförderung zur Verfügung. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der zuständigen Träger und Stellen dienen die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz sowie weitere Vereinbarungen u. a. mit anderen Rehabilitationsträgern.
Bundesagentur für Arbeit:
Im Rahmen der Arbeitsmarktberatung berät und sensibilisiert der Arbeitgeber-Service (AG-S) der BA Arbeitgeber bedarfsorientiert u. a. zur Notwendigkeit der Betrieblichen Gesundheitsförderung, alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wird tiefergehender Beratungs- und Unterstützungsbedarf zur konkreten Planung und Umsetzung erkannt, wird der Arbeitgeber an entsprechende regionale Beratungsanbieter verwiesen. Die BA und BIH schließen die Vereinbarung zur Zusammenarbeit "Gemeinsam für einen inklusiven Arbeitsmarkt" (Juli 2017). Ziel beider Akteure ist es, durch eine engere Verzahnung gemeinsamer Aktivitäten die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung "Arbeitslosigkeit und Gesundheit" zwischen BA und GKV wurde die Ausgangsbasis für eine intensivere Zusammenarbeit beider Leistungsträger geschaffen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Verzahnung der Leistungsangebote von BA und GKV zur Stärkung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Menschen. Auf dieser Grundlage und den positiven Evaluationsergebnissen der ersten Erprobung in 2015 wurde das Projekt in eine zweite Phase (2016-2019) überführt und soll unter den neuen Bedingungen des in Kraft getretenen Präventionsgesetzes weiter ausgebaut werden. Neben den Projektinitiatoren BA und GKV sind seit 2016 der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag neue Kooperationspartner bei der Umsetzung des Modellprojekts in aktuell 59 Regionen im gesamten Bundesgebiet. Der Kooperationsansatz ist seit 2016 Bestandteil der Nationalen Präventionsstrategie und soll in 2017 an 70 weiteren Standorten umgesetzt werden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) unterstützt Betriebe bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz und setzt damit zeitlich vor den Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe an. Auch unterstützt sie Betriebe beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die UV-Träger betreuen alle Betriebe in Deutschland zu dem Thema "Gesundheit im Betrieb" und versichern sie gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zur Umsetzung des § 3 SGB IX tragen bestehende Vereinbarungen mit anderen Rehabilitationsträgern sowie Integrationsämtern bei. Dazu zählt die "Initiative Gesundheit und Arbeit" (iga). Drei Verbände der Krankenkassen und die DGUV haben sich hier zusammen getan mit dem Ziel, Gesundheit im Arbeitsleben zu fördern (www.iga-info.de). Darüber hinaus existieren bilaterale Vereinbarungen mit der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zuletzt (14.12.2016) eine Kooperationsvereinbarung mit der DRV Bund zur Begleitung regionaler Projekte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Auch mit der BIH besteht eine Kooperationsvereinbarung, die das frühzeitige Zusammenwirken umfasst.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beteiligt sich an der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie mit ihren Präventionsleistungen nach § 14 Abs. 1 SGB VI sowie mit ihrem spezifischen Firmen-Beratungsangebot. Während die verhaltensorientierten Präventionsleistungen sich direkt an die Versicherten wenden, um ihre Selbstwirksamkeitswahrnehmung und ihr persönliches Gesundheitsmanagement zu unterstützen, berät der Firmenservice der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) direkt vor Ort die Unternehmen unter anderem zu Fragen der Prävention, Rehabilitation und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Außerdem sollen die Firmenberater der DRV auch als Lotsen und Wegweiser zu den anderen Sozialversicherungsträgern fungieren. Um die Vernetzung und Kooperation in der Region zu fördern, hat die DRV Bund diverse Kooperationsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. zur Optimierung des Rehabilitationsprozesses (01.01.2014) sowie mit der DGUV zur Unterstützung von Betrieben und Unternehmen beim BEM (14.12.2016). Einzelne RV-Träger haben regionale Kooperationsvereinbarungen mit anderen Sozia...