Long Term Incentives eignen sich sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen und haben viele Vorteile für das Unternehmen:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten LTI. Nicht aufgeführt sind hier Programme, die eine echte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens beinhalten (siehe Kapitel 2).
Beteiligungsprogramme für börsennotierte Unternehmen |
Beteiligungsprogramme für nicht börsennotierte Unternehmen |
- Aktienoptionssparplan
- Stock Options
- Stock Appreciation Rights bzw. Phantom Stocks
- Leveraged Employee Stock Ownership
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- Long Term Cash Bonus Plan
- Stock Appreciation Rights bzw. Phantom Stocks
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1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options
Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock Option Pläne schon seit längerem und häufig angewendet. In Deutschland wurde dies erst mit Inkrafttreten des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) zum 1. Mai 1998 möglich.
In der Folge wurden Aktienoptionspläne, insbesondere in der so genannten New-Economy-Phase, in vielen börsennotierten Unternehmungen (oder auch Börsenaspiranten) zu einem festen Bestandteil des betrieblichen Vergütungssystems. Sie sollten dazu beitragen, den nach der Principal-Agent-Theorie bestehenden (Interessens-) Konflikt zwischen einem Prinzipal (z. B. den Aktionären einer AG) und seinem Agenten (z. B. der Vorstand der AG) zu reduzieren.
Genau dieser Aspekt von Aktienoptionsplänen wird aufgrund zahlreicher Vorkommnisse als kritisch betrachtet, so dass ihnen wegen ihres direkten Bezugs zur Aktienkursentwicklung eine lediglich kurzfristige Leistungsbeurteilung von Führungskräften unterstellt werden kann. Kritiker bezeichnen die mittels Aktienoptionsplänen geschaffenen Anreizstrukturen als nicht genügend nachhaltig, da sie vorwiegend auf kurzfristige Kurssteigerungen abzielen würden.
Über Aktienoptionen erhalten die Inhaber das verbriefte Recht, zu einem bestimmten Preis und nach Ablauf einer Wartezeit eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens zu erwerben. Der Ausübungspreis entspricht üblicherweise dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Optionsgewährung. Dadurch können die Inhaber an der erwarteten Wertsteigerung partizipieren. Der Gewinn des Optionsinhabers ist, soweit er keine Eigeninvestition für den Erhalt der Optionen tätigen musste, die Differenz zwischen dem Kurs am Tag der Ausübung und dem Basiskurs, zu dem er die Aktien erwerben darf, multipliziert mit der Anzahl seiner Optionen. Wenn der Börsenkurs den Ausübungskurs unterschreitet, wird der Inhaber die Option nicht ausüben, sie ist für ihn wertlos.
Aktienoptionsmodelle können hinsichtlich ihrer Ausgestaltung stark variieren. Insbesondere die Zuteilung und die Ausübung unterscheiden sich in der Praxis. Die Zuteilung der Optionen wird unter anderem von der verfolgten Vergütungspolitik und der Struktur des Unternehmens bestimmt. So können die Wertpapiere einheitlich, in Abhängigkeit von der Grundvergütung, im Verhältnis zur Leistung usw. zugeteilt werden. Es ist außerdem denkbar, dass mehrere Faktoren gleichzeitig für die Verteilung herangezogen werden.
Neben den Ausübungsfristen sind mit Aktienoptionsmodellen häufig Ausübungshürden verbunden. Dem Arbeitgeber stehen hier verschiedene Ausgestaltungen zur Verfügung.