Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsänderung bei Ersetzung einer Rollenoffsetmaschine
Orientierungssatz
1. Eine grundlegende Veränderung der Betriebsanlagen liegt dann vor, wenn die einzelne Betriebsanlage von erheblicher Belastung für das Gesamtgeschehen ist.
2. Hierfür kommt es entscheidend auf den Grad der technischen Änderung an, nämlich ob die neue Anlage gegenüber der bisher eingesetzten Betriebsmitteln etwas wesentlich andersartiges darstellt.
3. Rechtsbeschwerde eingelegt (1 ABR 24/88).
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445320 |
AiB 1988, 193-194 (ST1) |
ARST 1988, 116-117 (ST1) |
CR 1988, 929 (S1-2) |
NZA 1988, 407-408 (ST1-2) |
ZIP 1988, 801 |
ZIP 1988, 801-802 (ST1-2) |
Bibliothek, BAG (T) |
EzA § 111 BetrVG 1972, Nr 25 (S1-2) |
LAGE § 111 BetrVG 1972, Nr 7 (ST1-2) |
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