Kurzbeschreibung

Mit der Krankenkassenmeldung übermittelt die Krankenkasse auf Grundlage der erhaltenen GKV-Monatsmeldungen konkrete Informationen zurück an den Arbeitgeber. Meldesachverhalte sind: GKV-Monatsmeldung und Beitragsbemessungsgrenze. Die Übersicht zum Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) nennt alle zulässigen Eingaben.

Hinweis

Bei der Übersicht handelt es sich um die Anlage 13 (Stand: 1.1.2024) des GR v. 29.6.2016 zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung.

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