Entscheidungsstichwort (Thema)

Klage des Insolvenzschuldners auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Lohnabtretung: Rechtsschutzbedürfnis. Klage des Insolvenzschuldners auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Lohnabtretung: Lohnabtretung in einer formularmäßigen Mitverpflichtungserklärung zu einem Kfz-Leasingvertrag

 

Orientierungssatz

1. Beabsichtigt ein Schuldner die Durchführung eines Verfahrens der Restschuldbefreiung nach InsO §§ 286ff gehört zu den sogenannten Wohlverhaltenspflichten schon bei Antragstellung auf Restschuldbefreiung nach InsO § 287 Abs 2 die Abtretung der pfändbaren Forderungen aus einem Dienstverhältnis.

2. Daher hat der Schuldner ein rechtliches Interesse iSd ZPO § 256 an der Feststellung, daß eine zuvor erklärte Abtretung von Arbeitseinkommen unwirksam ist.

3. Eine in einer Mitverpflichtungserklärung des Schuldners im Rahmen eines Kfz-Leasingvertrag erklärte (formularmäßige) Lohnabtretung ist regelmäßig wegen Verstoßes gegen AGBG § 9 nichtig, denn es fehlt an einem adäquaten Sicherungsbedürfnis.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733837

NZI 2001, 26

VuR 2000, 281

VuR 2000, 327

ZInsO 2000, 339

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