1Die Sitzungen des Personalrates sind nicht öffentlich. 2Die Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 3Der Personalrat hat bei der Anberaumung seiner Sitzungen auf die dienstlichen Erfordernisse und die Verteilung und Lage der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Mitgliedern Rücksicht zu nehmen. 4Die Dienststellenleitung ist vom Zeitpunkt und Ort der Sitzung rechtzeitig zu verständigen.

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