Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber unterstützt den Arbeitnehmer, indem er ihm einen Zuschuss von 500 EUR zur Anschaffung einer Ladevorrichtung (Gesamtpreis 899 EUR) auf seinem privaten Grundstück zahlt.
Wie ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?
Ergebnis
Der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn; er kann jedoch pauschal mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden:
Pauschale Lohnsteuer: 500 EUR x 25 % | 125,00 EUR |
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 6,87 EUR |
Davon ggf. 8 % Kirchensteuer | 10,00 EUR |
In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Zuschuss beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die 500 EUR müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
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