1. Persönliche Daten
Nachname, ggf. Geburtsname ............................................................ |
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Vorname ............................................................ |
PLZ, Ort ............................................................ |
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Geburtsdatum ............................................................ |
Straße ............................................................ |
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Geburtsort ............................................................ |
RV-Nummer ............................................................ |
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Familienstand ............................................................ |
Krankenkasse ............................................................ |
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Staatsangehörigkeit ............................................................ |
Telefon/Handy ............................................................ |
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Staatlich anerkannte (Fach-)Hochschule ............................................................ |
E-Mail ............................................................ |
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Eintrittsdatum ............................................................ |
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2. Allgemeine Feststellung des Studentenstatus
Ein Student im sozialversicherungsrechtlichen Sinne muss 2 Voraussetzungen erfüllen, damit nur Rentenversicherungspflicht besteht. Liegen diese vor?
Voraussetzung |
Erfüllt |
Nicht erfüllt |
Ist eine Einschreibung (Immatrikulation) an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule erfolgt? |
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Handelt es sich um einen "ordentlich Studierenden" einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule? Ein Student ist ein "ordentlicher Studierender", wenn das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. |
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Handelt es sich um einen ordentlich Studierenden, so sind die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit für die Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab Abschn. 4 zu prüfen.
3. Ausschluss des Studentenstatus
Bestimmte Personen gelten nicht als "ordentlich Studierende". Handelt es sich um eine der genannten Personenkreise?
Personenkreis |
Ja |
Nein |
Student ist Langzeitstudent, der die Regelstudienzeit überschritten hat (Studienzeit über 25 Fachsemester). |
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Student ist nach einem Abschluss noch eingeschrieben geblieben. |
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Student studiert neben einem Beschäftigungsverhältnis zur beruflichen Weiterbildung. |
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Student eines Promotionsstudienganges. |
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Handelt es sich um eine der oben genannten Personen, so gelten die Regeln für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
4. Werkstudent
Werkstudenten erhalten die Personengruppe 106 und sind lediglich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (Beitragsgruppe 0100), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Studium muss dabei im Vordergrund stehen. Dies wird angenommen, wenn die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt.
Voraussetzung |
Erfüllt |
Nicht erfüllt |
Die Beschäftigung wird an nicht mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt. In diesem Fall steht das Studium im Vordergrund. |
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Die Beschäftigung wird an mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt, jedoch befristet vornehmlich in den Abend- und Nachtstunden. Die 20-Stunden-Grenze wird dabei im Laufe eines Jahres an nicht mehr als 26 Wochen überschritten. |
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Die Beschäftigung wird an mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt, jedoch während der Semesterferien. Die 20-Stunden-Grenze wird dabei im Laufe eines Jahres an nicht mehr als 26 Wochen überschritten. |
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Die Beschäftigung wird an mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt, jedoch befristet vornehmlich am Wochenende. Die 20-Stunden-Grenze wird dabei im Laufe eines Jahres an nicht mehr als 26 Wochen überschritten. |
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5. Ergänzende Anforderungen
Sachverhalt |
Ja |
Nein |
Verdient der Student zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR? → Abrechnung nach den Grundsätzen des Übergangsbereichs. |
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Beträgt das regelmäßige Entgelt des Werkstudenten 538 EUR oder weniger? → Dann könnte es sich um einen Minijob handeln. |
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Wurden Mehrfachbeschäftigungen für die "20-Stunden-Regelung" geprüft und ggf. berücksichtigt? |
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Hat der Student Kinder und liegen die Geburtsurkunden zur Berücksichtigung in der Pflegeversicherung vor? |
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6. Lohnsteuersteuerabzug – pauschal oder individuell?
Sinnvoll kann die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bei Vorliegen der Steuerklasse I – IV sein. Beispielsweise in der Steuerklasse I fällt Lohnsteuer in 2024 erst ab einem Bruttoarbeitslohn von jährlich ca. 11.604 EUR bzw. monatlich ca. 967 EUR an (Grundfreibetrag).
Angaben für Besteuerung nach den ELStAM |
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.):
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Handelt es sich um das erste Dienstverhältnis (Merker "Hauptarbeitgeber")? ........................................................................... |
Anstelle des Lohnsteuerabzugs nach den ELStAM kann eine Lohnsteuerpauschalierung erfolgen, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pauschalbesteuerung ist vor allem b...