Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B.

ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig[1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz lohnsteuerfrei bleiben.[2]

Hintergrund der steuerlichen Behandlung ist das Lebensstandardprinzip: Der Arbeitnehmer verfügt während des Bezugs der Lohnersatzleistung über ein geringeres Nettoeinkommen. Deshalb gewähren viele Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Zuschuss, dessen Zweck darin besteht, das vorherige Nettoeinkommensniveau zu erreichen oder wenigstens anzunähern.

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