Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden, soweit die Bundesregierung Durchführungsgarantien übernommen hat; dies sind insbesondere folgende Personen:
2. |
die Sportlerinnen und Sportler sowie bezahltes Personal der teilnehmenden Mannschaften, |
3. |
die Vertreterinnen und Vertreter der offiziellen Verbandspartner und der offiziellen Lizenzpartner, |
4. |
die Vertreterinnen und Vertreter der Medien einschließlich des technischen Personals sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienpartner. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen