Sachverhalt
Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.
Er hat folgende Einnahmen:
- Monatslohn 5.050 EUR
- Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich
- Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich
- Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR jeweils im November
- Vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld 1.000 EUR jeweils im Juni
Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?
Ergebnis
Berechnungsstufen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
Jahreseinnahmen (aller Einnahmen aus der Beschäftigung für ein fiktives Jahr) |
- Bezüge, die kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind |
- Unregelmäßige Bezüge |
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden |
= Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | |
Arbeitsentgelt (5.050 EUR × 12 Monate) | 60.600 EUR |
Pauschale Überstundenvergütung (200 EUR × 12 Monate) | + 2.400 EUR |
Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | + 600 EUR |
Weihnachtsgeld | + 3.000 EUR |
Urlaubsgeld | + 1.000 EUR |
Jahresarbeitsentgelt gesamt | 67.600 EUR |
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | - 600 EUR |
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | 67.000 EUR |
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers (67.000 EUR) überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.
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