Mit unserem Kooperationspartner Unique haben wir die datenschutzrechtlichen Besonderheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung aufbereitet.
Zur Ausgabe
Aus dem Inhalt:
Vorbereitung ist alles: Weshalb Unternehmen die vorhandene Zeit gut nutzen und sich ausreichend auf das neue Datenschutzrecht vorbereiten müssen.
Datenschutz als Kernkompetenz: Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten muss zu den Kernkompetenzen von Personaldienstleistern zählen, erklärt Bénédicte Autem von Unique.
Datenschutz in der Zeitarbeit: Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten sich im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung ergeben.
Keine innere Angelegenheit: Das neue Datenschutzrecht nimmt nicht nur die Personaldienstleister in die Pflicht, auch die Einsatzunternehmen haben auf bestimmte
Vorgaben zu achten.
Den passenden Partner finden: Weil das neue Datenschutzrecht hohe Strafen bei Verstößen vorsieht, ist die Auswahl des richtigen Personaldienstleisters wichtig. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.