Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse.
Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisationen wahrgenommen werden sollte, bspw. auch von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wurde für die ISO 26000 das "Corporate" abgelegt und auf die Bezeichnung Social Responsibility (SR) reduziert.
Aus der Wirtschaft heraus wird im Zusammenhang mit Verantwortung zum Teil nur noch von Corporate Responsibility (CR) gesprochen, da das "Social" häufig mit "sozial" anstatt mit "gesellschaftlich" übersetzt wird und so zu einer Engführung des Konzeptes führt. Betonten CR-Berichte früher in der Regel solche Verantwortungsbereiche, die sich auf die Corporate Governance und die damit verbundenen Aufsichts- und Kontrollpflichten von Unternehmen und Aufsichtsorganen beziehen, so enthält aufgrund der Gesetzgebung der EU ein CR-Bericht nun auch Nachhaltigkeitsinformationen und -kennzahlen. Ausgehend von der europäischen Richtlinie 2014/95/EU (Non-financial Reporting Directive, NFRD) war zunächst vorgesehen, große Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern zu einer nichtfinanziellen Erklärung zu verpflichten, die im jährlichen Lagebericht aufzuführen war. Die Angaben sollten der Leserschaft ein ganzheitliches Bild des Unternehmens, seiner Tätigkeiten und Auswirkungen offerieren. Um dem zu genügen, mussten betroffene Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung tätigen. Zusätzlich waren das Geschäftsmodell, potenzielle Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit und das Diversitätskonzept zu beschreiben (Richtlinie 2014/95/EU Art. 19a). Deutschland überführte die europäische Richtlinie schließlich 2017 mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR RUG) in nationales Recht. Betroffen von dem Gesetz waren in Deutschland alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, die eine Bilanzsumme von über 20 Mio. EUR oder einem Umsatz von über 40 Mio. EUR aufwiesen (CSR-RUG 2017, § 289b). Im Rahmen des Green Deals wurde auf Europäischer Ebene 2021 die bisher geltende NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst, welche im November 2022 vom EU-Parlament angenommen wurde. Diese sieht noch weitreichendere Regularien bzgl. der Offenlegungspflicht von Unternehmen vor und wartet mit einem eigenen Berichtsstandard, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), auf (CSRD (2022/2464/EU).
Hintergrund der erweiterten Berichtspflichten ist das Bestreben der EU im Kontext des 2019 verabschiedeten Green Deal, Investitionen, nicht zuletzt als Beitrag zur Finanzierung der erforderlichen Transformation in Europa, in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Neue Richtlinien in Form der Sustainable Finance Directive und der EU-Taxonomie-Verordnung geben den Rahmen dafür vor. Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens und der dazugehörigen Direktiven sind belastbare Informationen darüber, ob Investments in bestimmte Unternehmen oder unternehmerische Aktivitäten tatsächlich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, indem sie EU-seitig vorgegebenen Kriterien in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) genügen. Die Erfüllung dieser sog. ESG-Kriterien wird nun zunehmend sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in der Praxis mit der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung gleichgesetzt, CSR-Management durch "ESG Compliance" abgelöst und in der Compliance-Abteilung verortet. Das CSR-Konzept in seiner eigentlichen Bedeutung als Auseinandersetzung mit der unternehmensspezifischen (!) Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt, erfährt dadurch eine Engführung, die alles das konterkariert, was dazu in den letzten Jahren an international konsensfähigen Definitionen und Inhalten entwickelt worden ist. Bei der Begründung hilft ein Blick in den nächsten Abschnitt.