Die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung lässt sich für eine Vielzahl von Entscheidungs- oder Analysethemen darstellen. Einige Themen sollen herausgegriffen werden:

  • Gewinnschwellenanalyse Bei der Gewinnschwellenanalyse (vgl. Stichwort Break-even-Analyse) geht es darum, diejenigen Produkt-/Leistungsmengen oder denjenigen Umsatz zu bestimmen, bei denen oder bei dem Kostendeckung besteht. Allgemein ausgedrückt soll analysiert werden, welche Sensitivität der Gewinn im Hinblick auf die Umsatz- und Kostenparameter Absatzmenge, Verkaufspreis, variable Stückkosten und Fixkosten aufweist. Für Planungsüberlegungen ist die Kenntnis der Schwellenwerte zur Abgrenzung des Verlustbereichs und des Gewinnbereichs interessant.
  • Bestimmung von Preisuntergrenzen Preisuntergrenzen bestimmen den Preis, den ein Unternehmen in betimmten Situationen als Angebotspreis fordern muss. Als Preisuntergrenzen werden üblicherweise unterschieden: eine kostenorientierte Preisuntergrenze, eine erfolgsorientierte Preisuntergrenze und eine liquiditätsorientierte Preisuntergrenze. Bei Einbeziehung des Zeithorizonts kann zwischen kurz- und langfristiger Preisuntergrenze unterschieden werden.

Die kostenorientierte Preisuntergrenze für ein Produkt ist kurzfristig durch die variablen Kosten bestimmt[1]. Werden nur die variablen Kosten gedeckt, so werden keine Deckungsbeiträge zur Fixkostendeckung erwirtschaftet. Es kann davon ausgegangen werden, dass kurzfristig auf Deckung der vollen Kosten – als Ausnahmefall – verzichtet werden kann. Anders betrachtet kann insbesondere im Mehrproduktfall die Deckung der fixen Kosten über die Summe aller Deckungsbeiträge erzielt werden, so dass beim einzelnen Produkt auf Vollkostendeckung verzichtet werden kann.

Als langfristige kostenorientierte Preisuntergrenze sind die vollen Kosten eines Produkts zu sehen, d. h. fixe und variable Kosten. Der Deckungsbeitrag des Produkts muss langfristig ausreichen, auch die fixen Kosten zu decken[2].

Die kurzfristige erfolgsorientierte Preisuntergrenze unterscheidet sich von der kostenorientierten Preisuntergrenze, wenn Engpässe auftreten. Sofern Engpässe vorliegen, sind unter Erfolgsgesichtspunkten die Deckungsbeiträge in bezug auf den vorliegenden Engpass zu maximieren. Der Engpass ist so zu belasten, dass die Summe der Deckungsbeiträge möglicht groß wird. Engpasssituation bedeutet aber, dass nicht alle Produkte in der gewünschten Absatzhöchstmenge zur Verfügung gestellt werden können, sondern dass eine Beschränkung vorgenommen werden muss. Als Entscheidungskriterium treten als Preisuntergrenze neben die variablen Kosten zusätzliche Opportunitätskosten. Diese Opportunitätskosten beinhalten stets durch die Engpasssituation entgangene Deckungsbeiträge. Für den Fall eines Engpasses lassen sich die Opportunitätskosten über die relativen Deckungsbeiträge je Engpasseinheit bestimmen, bei Vorliegen mehrerer, wechselnder Engpässe kann die Bestimmung nur mit Hilfe mathematischer Optimierungsmodelle erfolgen (lineare Programmierung)[3].

Langfristig gesehen ist auch unter Erfolgsgesichtspunkten die Preisuntergrenze nur durch Deckung der vollen Kosten gekennzeichnet. Wird bei der Bestimmung von Preisuntergrenzen der Liquiditätszeitpunkt in den Vordergrund gestellt, so sind all diejenigen Kostenbestandteile – variable Kosten und fixe Kosten –, denen kurzfristige Auszahlungen entsprechen, in die Preisuntergrenze einzubeziehen.

[1] Die Möglichkeit der Überlagerung der kostenorientierten Preisuntergrenze durch vertrieblich oder liquiditätsmäßig bedingte Einflüsse wird an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigt.
[2] Die Problematik der Vollkostenzurechnung und damit der Bestimmung der fixen Kostenanteile gilt auch hier.
[3] Die Opportunitätskosten werden in diesem Fall über die sogenannten Schattenpreise des linearen Programms bestimmt.

5.1 Preisbildung mit Solldeckungsbeiträgen

Sofern die Festlegung von Verkaufspreisen auf der Basis von Kosten erfolgen kann oder so gebildete Preise als Vergleich zu vom Markt vorgegebenen Preisen herangezogen werden sollen, spielen die Deckungsbeiträge der Produkte eine große Rolle.

Auf Basis kalkulierter Selbstkosten wird der Preis i. d. R. durch die Preisformel

 
Verkaufspreis = kalkulierte Selbstkosten (1 + g )
100

g = kalkulatorischer Gewinnzuschlag in %

festgelegt.

In die Selbstkosten der Preiskalkulation gehen Kalkulationssätze ein, die auf der geplanten, ggf. einer normalen Beschäftigung beruhen. Bei Vollkostenkalkulation sind die Kalkula"tionssätze vom gewählten Beschäftigungsniveau abhängig. Die mit obiger Preisformel gebildeten Preise werden sich dementsprechend mit der zugrunde gelegten Beschäftigung verändern.

Auch bei Annahme einer Preisabsatzfunktion gelingt es aber nicht, durch Verknüpfung von Preisen, die mit obiger Preisformel berechnet werden, und Absatzverlauf die wirtschaftlich richtigen (optimalen) Preise zu finden.

Letztlich kann festgehalten werden, dass bei Preisbildung über den Markt aufgrund von Angebot und Nachfrage kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Selbstkosten und erzielbaren o...

Dieser Inhalt ist unter anderem im ProFirma Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge