Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Zeitliche Erfassung
- Wertstellung
- Jahreswechsel: 10-Tage-Regelung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) |
1792 |
3630 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände oder Sonstige Verbindlichkeiten |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
So kontieren Sie richtig!
Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der Gewinnermittelung, wichtig zu wissen, wann eine Überweisung ausgeführt worden ist. Anders als bei einer Bilanzierung kommt es bei der Einnahmen-Überschussrechnung auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Grundsätzlich gilt somit, dass bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung erfasst werden.
Bei einer Überweisung fließt der Betrag an dem Tag ab, an dem die Überweisung bei der Bank eingeht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Konto die nötige Deckung aufweist bzw. ein ausreichender Kreditrahmen zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, gilt als Zeitpunkt des Abflusses vielmehr der Tag der tatsächlichen Lastschrift auf dem Bankkonto.
Wird der Überweisungsträger also am 31.12. bei der Bank eingereicht und das Konto ist hinreichend gedeckt, ist die Zahlung noch im alten Jahr geleistet, auch wenn die Belastung des Kontos erst im neuen Jahr erfolgt. Der Unternehmer bucht die Zahlung unter dem Datum vom 31.12. auf das Konto "Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten)" 1792 (SKR 03) bzw. 3630 (SKR 04).
Buchungssatz:
Betriebsausgaben |
|
an Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abflusszeitpunkt bei Einwurf der Banküberweisung in den Briefkasten der Bank
Die Architektin Lies ermittelt ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Die im Dezember bestellten und gelieferten Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer bezahlt Lies mithilfe des Online-Bankingprogramms ihrer Bank noch am 31.12. Das Konto weist die für den Ausgleich der Zahlung notwendige Deckung auf. Aufgrund des Jahresabschlusses führt die Bank die Überweisung erst am 2.1. des Folgejahres aus und verbucht die Lastschrift. Aufgrund der ausreichenden Kontendeckung auf dem Bankkonto von Lies gilt die Zahlung mit Ausführung der Überweisung am 31.12. als abgeflossen. Lies kann damit den Betriebsausgabenabzug noch im zurückliegenden Jahr geltend machen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4930/6815 |
Bürobedarf |
200 |
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|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
38 |
1792/3630 |
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) |
238 |
Architektin Lies muss außerdem die Belastung auf ihrem Konto erfassen, die allerdings erst im Januar erfolgt. Die Belastung ihres Kontos bucht sie wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1792/3630 |
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) |
238 |
1200/1800 |
Bank |
238 |
Bei einer Überweisung fließt der Betrag zu dem Zeitpunkt ab, in dem die Überweisung entweder online oder per Überweisungsträger bei der Bank eingereicht wird und das Konto eine ausreichende Deckung hat. Bei einer Überweisung im Online-Banking reicht es aus, sich die Überweisungsbestätigung auszudrucken. Daraus ergibt sich das Datum der Zahlung.
Bei einem Betrag, den der Unternehmer erhält, erfolgt der Zufluss an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird. Weicht der Tag der Wertstellung vom Datum der Gutschrift ab, ist das für den Zufluss ohne Bedeutung. Auf den Tag der Wertstellung kommt es also nicht an.
3 Besonderheiten bei den verschiedenen Zahlungsarten
3.1 Überweisungen: Anforderung der Gläubiger-Identifikationsnummer unbedingt erforderlich
Für alle ausländischen und inländischen Überweisungen und Lastschriften ist die internationale Kontokennung IBAN (= International Bank Account Number) zu verwenden.
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr muss auch der BIC- bzw. SWIFT-Code verwendet werden. Dieser Code, mit dem die Banken grenzüberschreitend identifiziert werden, verliert allerdings nach und nach seine Bedeutung.
3.2 Einzugsermächtigung/Lastschriftmandat: Auswirkungen für Unternehmer
Einzugsermächtigungen können nur noch als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Das ergibt sich aus der Kundenvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Unternehmen müssen die sog. SEPA-Einzugsermächtigungen verwenden (siehe nachfolgendes Muster).
MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 12345 IRGENDWO |
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Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 |
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Mandatsreferenz 987 543 CB2 |
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SEPA-Lastschriftmandat |
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Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. |
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Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. |
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Vorname und Name (Kontoinhaber) |
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Straße und Hausnummer |
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Postleitzahl und Ort |
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