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Für steuerliche Zwecke muss ein Kaufmann keine (Steuer-)Bilanz aufstellen. Es genügt, wenn er bei dem Finanzamt lediglich eine unter Beachtung der steuerlichen Normen korrigierte Handelsbilanz einreicht.[1] Dennoch wird gemeinhin von der Steuerbilanz gesprochen.[2] Die Steuerbilanz und die Handelsbilanz weisen – bedingt durch die Maßgeblichkeit – eine enge Verzahnung auf. Dies führt in der Praxis dazu, dass Unternehmen häufig nur eine Bilanz, die sog. Einheitsbilanz, erstellen, die gleichzeitig den Erfordernissen beider Rechtsgebiete gerecht wird.[3] Ziel ist es dabei, den für die Erstellung notwendigen Aufwand zu reduzieren.[4]
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